Anpassung zulässiger Geschwindigkeiten

 

 

Der Verkehr auf den Fahrbahnen wird diverser und Verkehrsarten wie Radverkehr, ÖPNV und MIV sowie weitere modernere Verkehrsmittel, wie E-Scooter teilen sich die gleiche Fahrbahn. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Geschwindigkeit im innerstädtischen Bereich für ein sicheres Miteinander notwendig.

 

  • Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an das städtische Umfeld: max. 30 km/h in Wohngebieten und in Bereichen der Innenstadt und des Berggebietes
  • Durchsetzung der Geschwindigkeitsgebote durch bauliche Änderungen: Fahrbahnverengungen, -teiler, Querungen, breitere Geh- und Radwege, Aufwertung der Seitenräume.
  • Maßnahmen zu Sicherung von Schulen und Kindergärten sowie Schulwegen
  • Umgestaltung zentraler Räume zu Mischverkehrsflächen mit niveaugleichem Straßenraum; verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (z. B. Lange Straße)
  • Abschnittsweise Geschwindigkeitsreduzierung auch im übergeordneten Netz zur Steigerung der Aufenthaltsqualität (Lärm, Luft), Erhöhung der Verkehrssicherheit und Stärkung des Radverkehrs (z. B. Luitpoldstraße, Pödeldorfer Straße und Hauptsmoorstraße)

 

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Bitte nutzen Sie daher die Möglichkeit eigene Vorschläge einzubringen und die vorgestellte Schlüsselmaßnahme zu diskutieren.