Ausgleichsflächen/ Artenschutz

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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird eine sogenannte spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt. Diese beurteilt und prüft die durch das geplante Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt. Im Rahmen der saP wird geklärt, ob mit der Erfüllung von sogenannten Verbotstatbeständen für geschützte Arten gerechnet werden muss.
Entsprechend der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und dem daraus abgeleiteten Ausgleichsflächenkonzept werden Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung bzw. zur Sicherung der ökologischen Funktionalität festgelegt. Es konnte ermittelt werden, dass durch das Vorhaben streng geschützte Pflanzen- und Tierarten nicht betroffen sind.

Die ausführliche "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" zur Erweiterung des Klinikums am Bruderwald zum Gesundheitscampus finden Sie hier: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung