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Beitrag von Inge Buhl

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Es soll in Fahrradstraßen und Fahrradquartieren Möglichkeiten geschaffen werden, Durchfahrtsverkehre zu verhindern. Bloß weil die Strecken verkürzt werden oder ein Stau umfahren werden kann, darf nicht durch verkehrsreduzierte Bereiche gefahren werden. Anwohner und Geschäftsinhaber in diesen Bereichen dürfen genauso wie städtische Dienste, Polizei und Rettungseinheiten diese Fahrradstraßen nutzen. Die Poller werden chip-gesteuert und senken sich bei Berechtigung ab. Besucher sollen durch einen verbesserten ÖPNV oder direkte Shuttle-Dienste in diese Bereiche gebracht werden. Zum Beispiel Gehbehinderte, die alte Freunde oder eine Arzpraxis aufsuchen wollen. Die Fahrradstraßen im Gärtnerviertel, die Kleberstraße und weitere eignen sich für diesen modalen Filter.

Das Foto wurde der Broschüre des Umweltbundesamtes entnommen: Fachbroschüre Quartiersmobilität gestalten.Stand März 2020.

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