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Beitrag von VCD Kreisverband Bamberg e. V.

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Die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg fordert den Bau von Stellplätzen und treibt so den Preis von Bauvorhaben unnötig in die Höhe, schafft Konkurrenz zu eigenen nicht ausgelasteten Parkhäusern und zum ÖPNV und trägt zu stadtunverträglichem Verkehr bei.

Die Stellplatzsatzung in der bisherigen Form führt zu mehr Autoverkehr in der Innenstadt, obwohl eine Entwicklung zu mehr Fuß- und Fahrradverkehr angestrebt wird. Dies liegt auch daran, dass sie ohne fachliche/wissenschaftlich begründete Untersuchungen und/oder und im Einzelfall geprüften Bedarf unrealistische Stellplatzzahlen vorschreibt, was insgesamt zu einem Überangebot an bewirtschafteten Flächen in der Stadt geführt hat.

Es soll deshalb den Investoren überlassen werden, den gewünschten Bedarf an Parkplätzen zu ermitteln und bei der Stadt anzumelden. Nach Prüfung mit Bezug auf die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans und anderer Ziele der Stadt (z. B. Schutz vor den Folgen des Klimawandels) wird dann vom Stadtplanungsamt (!) eine stadtverträgliche Anzahl an Parkplätzen genehmigt, höchstens jedoch der angemeldete Bedarf.

Für gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen, z.B. für Gastronomie, Handwerker und Anlieferzonen für Lieferverkehr in jeder Straße, soll eine einheitliche Gebührengestaltung gefunden werden, z.B. eine pauschale Jahresgebühr.

Anmerkung: diese Maßnahme erfordert auch eine flächendeckende und marktgerechte Bewirtschaftung des gesamten öffentlichen Parkraums im Stadtgebiet, siehe separater Vorschlag.

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