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Beitrag von TAG Mobilität und Barrierefreiheit im Seniorenbeirat

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Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer sind die Seniorinnen und Senioren der Stadt Bamberg vom Bahnausbau stark betroffen, weil sie sich auch während der langen, mindestens 8 Jahre währenden Bauphase und danach ungehindert zwischen Bamberg-Ost und den übrigen Stadteilen zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder Auto bewegen wollen und müssen. Natürlich kämen Verbesserungen auf der Basis dieser Einwendungen auch allen Familien mit Kinderwägen, Kindern als Fahrradfahrern, Behinderten, Rollstuhlfahrern etc. zugute. Prinzipiell erwarten wir, dass nach dem Bahnausbau nicht nur der Status quo wiederhergestellt wird, sondern insbesondere die Unter- und Überquerungen der Bahntrasse heutigen Sicherheits- und Verkehrsstandards für alle Verkehrsteilnehmer entsprechen. Folgende Einwendungen bringen wir vor:
  • Die Bauabfolge der Bahn während der Baustellenphase muss die Mobilität der Bamberger Seniorinnen und Senioren mit einem barrierefreien Verkehrskonzept sicherstellen. Insbesondere sollte gewährleistet sein, dass während der Bauphase keine nebeneinanderliegenden Unter und Überquerungen für den Fuß- und Radverkehr gleichzeitig geschlossen sind.
  • Alle neuen Fuß und Radwege in Unter- oder Überführungen müssen eine Mindestbreite von jeweils 2,0 Metern aufweisen und getrennt voneinander verlaufen, um die jeweilige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nach den zur Zeit ausgelegten Entwürfen sind bisher folgende Fuß- bzw. Radwegbreiten vorgesehen: Memmelsdorfer Straße 1,80m bzw. 1,60m; Zollner Straße 1,80 bzw. 2,00m; Pfisterbrücke jeweils 2,00m; Moosstraße 1,85m für Fußweg, kein separater Radweg; Nürnberger/Geisfelder Straße 1,95/2,40m für Fußweg, kein separater Radweg. Falls für Moostraße und Nürnberger/Geisfelder Straße baulich keine separaten Radwege möglich sind, sollte der Fahrstreifen für Radfahrer zugänglich sein mit Überholverbot und 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung.
  • Die Fuß und Radwege sollten optisch klar voneinander getrennt werden (z.B. durch unterschiedliche Färbung und Kennzeichnung mit Piktogrammen), sie sollten mit einem rutschfesten Material beschichtet sein, das auch bei Nässe ein sicheres Begehen und Befahren erlaubt, und sie sollten ausreichend ausgeleuchtet sein.
  • Die Steigung der Fuß und Radwege sollte barrierefrei, d.h. geringer als 6% sein. Nach den zurzeit ausgelegten Entwürfen sind folgende Steigungen vermerkt:  Memmelsdorfer Straße 7,8 und 8,0%, Zollner Straße 8%, Pfisterbrücke 6%, Moosstraße 7,4 und 8,0%. Da für Fuß und Radwege geringere lichte Höhen als für Fahrstreifen erforderlich sind, sollten die Steigungen der  Fuß und Radwege maximal reduziert und entsprechend zu den Fahrstreifen abgesichert werden.
Der S-Bahn-Halt Süd muss insbesondere für Seniorinnen und Senioren barrierefrei gestaltet werden.

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