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Die Entwicklungen der letzten Jahre lassen befürchten, dass die besonderen Qualitäten des Berggebietes und damit der Stadt Bamberg durch einen Mangel an Weitblick seitens der Stadtverwaltung und -politik aufs Spiel gesetzt werden. Es ist bisher kein schlüssiges Konzept erkennbar, das die Funktionen Wohnen, Naherholung, öffentliche Einrichtungen und Verkehr zu einem praktikablen Ausgleich bringt.
Das steigende Verkehrsaufkommen ist inzwischen zu einer unzumutbaren Belastung für alle Beteiligten geworden. Dies bestätigen auch externe Fachgutachter.

Geschuldet ist dies primär der stetigen Nutzungsverdichtung im Berggebiet.
So lassen sich folgende Einrichtungen im engeren westlichen Berggebiet (ohne Kaulberg, Stephansberg und Abtsberg) aufzählen:
  • die Altenheime Bürgerspital, Antonistift, Walburgisheim, St. Klara-Heim
  • das Klinikum am Michelsberg mit stationären und ambulanten Diensten
  • Städtische Musikschule im Dientzenhoferbau östlich der Kirche St. Getreu
  • Kindergarten  St. Michael
  • Kindergarten St. Elisabeth
  • Kinderkrippe im Haus St. Elisabeth mit weitem Einzugsbereich
  • Fachakademie für Sozialpädagogik und Altenpflege
  • Wohngruppen im Josefsheim
  • Kinderhort Boscolino
  • Aufseesianum mit Internat, Tages- und Hausaufgabenbetreuung
  • Private Wirtschaftsschule im Aufseesianum
  • Kaiser-Heinrich-Gymnasium mit Ganztagesklasse
  • Domschule
  • Montessorischule
  • Amt für Kirchenmusik
  • Hochseilgarten und Zirkusprojekt des Josefsheims
  • diverse kirchliche Einrichtungen in den Gebäuden Jakobsplatz 5, 8 und 9
  • Theater am Michelsberg
  • Hotel Bergschlösschen
  • Hotel Altenburgblick
  • Einige Restaurants und Cafés  
  • Teile der Stadtverwaltung im Kloster Michaelsberg
Dass die hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannten Einrichtungen auch unter positiven Aspekten zu sehen sind, ist uns durchaus bewusst. Sie sind Teil einer lebendigen Altstadt und ermöglichen die Nutzung und Pflege des historischen Bestandes.
 
Allerdings bedingen sie einen erheblichen motorisierten Individualverkehr. Diesen durch geeignete Strategien zu verringern hat der Stadtrat bisher immer verweigert. Etliche Gutachten, die Maßnahmen zur Minderung der Belastungen durch den MIV erarbeitet hatten, verschwanden in den Schubladen.
In diesem Zusammenhang spielt die zu beobachtende bauliche Verdichtung im Berggebiet eine entscheidende Rolle.

Damit rücken neue Bauvorhaben in den Fokus. Eine Vielzahl von „Lückenschlüssen“, die aus dem Wunsch nach mehr Wohnraum, erklärbar sind, aber zugleich in der besonderen Situation der Bergstadt kontraproduktiv für eine positive Entwicklung der Stadtumgebung sind, werden laufend geplant und vollzogen. Zuletzt beispielsweise in der Storchsgasse.
In den letzten Jahren wurden und werden kontinuierlich Baugenehmigungen für bisher unbebaute Grünflächen erteilt sowie die Errichtung von Wohnhäusern „in der zweiten Reihe“ erlaubt, kleinere Villen durch Mehrfamilieneinheiten ersetzt (Vgl. die kürzlich erfreulicherweise abgelehnte Anfrage in der St.-Getreu-Straße, ein Einfamilienhaus durch ein Achtfamilienhaus zu ersetzen, während am Jakobsberg erst eine große Wohnanlage errichtet wurde).

Der Anteil versiegelter Flächen wird weiter erhöht, die klimatische Ausgleichsfunktion der Grünzüge für die dichte Bebauung und die Frischluftzufuhr für die Altstadt werden gestört. Dies steht im Widerspruch zu den Notwendigkeiten einer auf den Klimawandel reagierenden Stadtentwicklung.

Zugleich wird der Charakter der Bergstadt zerstört, der gekennzeichnet ist durch eine Vielfalt offener, privat genutzter Gartenflächen in den Talmulden hinter der Straßenrandbebauung.
Hauptproblem bleibt aber letztlich die mit jedem zusätzlichem Bauvorhaben verbundene Steigerung des  motorisierten Individualverkehrs. Die Straßen der Bergstadt mit ihren mittelalterlichen Querschnitten können keinen zusätzlichen Verkehr mehr verkraften. Die Lebensqualität der Anwohner in den engen Gassen würde sonst noch mehr beschnitten.

Hierzu erarbeitete die Bürgerschaft im  Mediationsverfahren „Mobilität im Berggebiet“ folgende Zielsetzung:
„PLANUNGEN VORAUSSCHAUEND INTEGRIEREN
Grundlage einer vorausschauenden Planung ist eine Gesamtbetrachtung statt Einzelfalllösungen. Ein Rahmenkonzept im gesamtstädtischen Kontext gibt planerische Orientierung und Verlässlichkeit für alle Betroffenen. Die folgenden planerischen Ziele finden dabei besondere Beachtung:
 Die Instrumente der Bauleitplanung werden zur Reduzierung des MIV genutzt.
 Verkehrsverträglichkeit fungiert als ein wesentliches Entscheidungskriterium für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen. ...
 Verdichtung über vorhandenes Baurecht hinaus ist grundsätzlich zu vermeiden.“

zitiert nach Konvention Berggebiet vom 11.11.2010        

Diese Ziele sind dem  neuen Verkehrsentwicklungsplan deutlich einzuschreiben.

 

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