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In den historischen Straßen gibt es eine Reihe Engstellen, an denen die Gehsteige nicht die Mindestbreite für sicheres und komfortables Gehen  haben. Teilweise sind die Wege nur schulterbreit - das Führen von Kindern an der Hand ist kaum möglich.

Beispiele: Stephansberg zur Concordia, Lugbank, Untere Karolinenstraße, Maternstraße, Torschuster, Domstraße, Maienbrunnen.

Diese Straßenzüge werden vermehrt von Touristengruppen begangen. Durch die vielen Sozial- und Bildungseinrichtungen im Berggebiet sind auch viele Schüler und Angestellte zu Fuß und mit dem Rad unterwegs. Anwohner können das Haus nur unter größter Vorsicht verlassen.

Sie alle erleiden Komfortverlust und werden gefährdet, weil
  • die Straßen teilweise so eng sind, dass bei SUVs und Lkws die Seitenspiegel in den Lichtraum der Gehsteige ragen
  • die Tonnagebegrenzung nicht beachtet wird (zu breite Fahrzeuge)
  • viele Autofahrer sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten und
  • den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren nicht einhalten. Dieser beträgt nach dem OLG Karlsruhe (Az.: 9 U 9/14) mindestens einen Meter, dies gilt auch bei Schrittgeschwindigkeit; notfalls müssten Autofahrer sogar anhalten, um Fußgänger passieren zu lassen.
 
Die vorhandene Straßenaufteilung mit zu schmalem Gehsteig und schmaler Straße vermittelt den Eindruck der Bevorrechtigung des Kfzs. Diesen vermeintlichen Vorrechten ordnen sich Fußgänger unter, da sie um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten müssen, während dem Kfz-Nutzer  körperlich nichts geschehen kann. Das Recht des Stärkeren herrscht.

Um den Fußverkehr zu fördern, muss ein ausgewogenes soziales Verkehrsverhalten erreicht, zumindest muss Gleichberechtigung hergestellt werden. Wichtig dafür ist die Möglichkeit des Blickkontaktes, die niedrige Geschwindigkeiten erfordert. Den Autofahrenden muss signalisiert werden, dass sie in einen Bereich einfahren, in dem sie wegen des Mangels an Raum Rücksicht zu nehmen haben.

Die herkömmlichen Ansätze der Verkehrsplanung müssen als gescheitert angesehen werden, wie das Beispiel Maienbrunnen exemplarisch zeigt:

  • Ursprünglich gab es bei Zweirichtungsverkehr gar keinen Gehsteig und kein Tempolimit.
  • Später bei Einbahnführung errichtete man einen schmalen Gehsteig und führte Tempo 30 ein.
  • Als auch dies die Situation nicht verbesserte, verhängte man Tempo 10.
  • Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen des Vereins mit einem Radargerät haben ergeben, dass an den Engstellen tatsächlich die Hälfte der Kfz schneller als 20 km/h fährt, jedes zehnte schneller als die sanktionierten 25 km/h. Dies nochmals betont, gemessen an unübersichtlichen Engstellen, die keinerlei Sicherheitsabstand zum Fußweg zulassen,

Als erste Maßnahme ist die Geschwindigkeit konsequent zu überwachen, zur sozialen Kontrolle sind erheblich mehr Tempoanzeigen notwendig.

Um die Situation grundlegend zu ändern, müssen für die o.g. Straßenzüge mit vergleichbarer Situation neue Wege gefunden werden.
 
Da die rechtlichen Voraussetzungen für Shared Space nicht in allen Bereichen gegeben sind, sollte die zugrundeliegende Idee der gemeinschaftlichen und gleichberechtigten Nutzung des Straßenraumes an die Situation der historischen Welterbestadt angepasst werden.

Ziel muss sein, den dominierenden Durchfahrtscharakter der Straßen zugunsten des Aufenthaltscharakters zu verändern. Ob dies durch optische Veränderungen des Straßenbelages, durch Bepflanzungen o.a. erfolgt, muss vor Ort mit den Anwohnern entschieden werden. Hilfreich könnte schon sein, wenn die Stadtgärtner das Grün nicht wie bisher leider praktiziert, allzu stark reduzieren würden, sondern den Aspekt der optischen Beeinflussung des Straßenraumes bewusst einplanen.
Das Beispiel Sutte zeigt leider, wie Straßengestaltung im Welterbe städtebaulich allzu mittelmäßig umgesetzt werden kann.

Ideenwerkstätten und die versuchsweise Umsetzung werden empfohlen.


 

 

Kommentare (1)

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