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Autos werden immer größer[1] und beanspruchen damit - neben anderen Ressourcen - immer mehr Raum in unseren Städten.
Das sog. Bemessungsfahrzeug z.B. für die Gebrauchstauglichkeit von Garagen wurde im Lauf der Zeit mehrfach angepasst, d.h. vergrößert[2]
Große Autos bzw. die geliebten und gehassten SUVs mögen Ihre Berechtigung auf der Autobahn, auf Fernreisen haben. Aber im Miteinander mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wirken sie einengend und einschüchternd.

Die Straßen und Plätze in den Innenstädten können nicht mitwachsen. Auch bestehende Parkhäuser können nachträglich kaum angepasst werden, weshalb die größeren Fahrzeuge oft einen zusätzlichen Stellplatz blockieren.
Wo zu viel Platz für Autos bereitgestellt wird, verbleibt umso weniger für die Menschen außerhalb der Autos. Kleinere Autos ermöglichen dagegen kleinere Stellplätze und schmalere Fahrgassen. Der gewonnene Raum kommt direkt den Fuß- und Radwegen, den Aufenthaltsbereichen und Grünpflanzungen zu Gute.


Hieraus ergeben sich folgende Vorschläge:
  1. In der Innenstadt (z.B. Zone II der Stellplatzsatzung) sind private PKW nur noch bis zu einer Länge von 4,0 m zuzulassen. Parkplätze und Fahrgassen sind entsprechend in der Größe zu reduzieren. Hierdurch frei werdende Flächen sollen Fußgängern, Radfahrern und Grünanlagen zugute kommen.
  2. Öffentliche Parkgaragen außerhalb der Innenstadt nach Pkt. 1. werden nur noch für Fahrzeuge bis zur Größe des Bemessungsfahrzeugs nach EAR 2005 zugelassen.
  3. Größere Fahrzeuge sind ausnahmslos auf eigens ausgewiesenen Plätzen (park & ride) oder auf Privatgrund abzustellen.
 
[1] Die Auswertung von Daten des ADAC und des Kraftfahrt-Bundesamtes ergab: Anfang der 1960er-Jahre maßen die für den deutschen Markt produzierten Automodelle durchschnittlich noch weniger als 4 Meter in der Länge, 2019 kamen sie auf 4,60 Meter. In der Breite vergrößerten sie sich im selben Zeitraum von 1,60 auf 1,90 Meter, und in der Höhe von 1,35 auf 1,55 Meter.
Johannes Christ RND 15.02.2020

 
[2] Länge nach RAR 1975: 4,70m, nach EAR 2005: 4,74m, eine Studie der FH Zwickau von 2010 schlägt 4,93m vor
TÜV SÜD Industrie Service GmbH – Gebrauchstauglichkeit von Tiefgaragen, Dipl.-Ing. (FH) Willibald Müller und Dipl.-Ing. Alfred Seitz



 

Kommentare (2)

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