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Beitrag von Sebastian Gross

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Insbesondere indem Furtmarkierungen so gestalten werden, dass sie sowohl auf die Fahrbahn als auch auf den nicht benutzungsplichtigen Radweg führen, entsteht eine echte Wahlfreiheit. Der Radverkehr profitiert davon in vielerlei hinsicht:
  • Schneller Radverkehr nutzt die Fahrbahn, langsamer Radverkehr die nicht benutzungspflichtigen Radwege
  • Viele Radfahrende trauen sich nicht, die Fahrbahn zu nutzen, obwohl sie es wollen würden, weil Autofahrende häufig nicht wissen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist und Radfahrende teilweise absichtlich bedrängen und nötigen.
  • Dem Paragraphen 2 der StVO "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen [...]" wird Rechnung getragen.
  • Nicht benutzungspflichtige Radinfrastruktur konkuriert mit der Fahrbahn. Ist es vonseiten der Stadt gewünscht, dass der Radweg vorrangig genutzt wird, muss diese ihn umso mehr in einem guten Zustand halten (vgl. Zollnerstraße), ansonsten werden sich viele Radfahrende für die Fahrbahn entscheiden.
  • Mehr Sicherheit für den Radverkehr: Der Kfz-Verkehr erkennt durch die Markierungen, dass mit Radfahrenden zu rechnen ist.

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